Suchttherapie 2002; 3(2): 103-105
DOI: 10.1055/s-2002-28492
Schwerpunktthema
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Darstellung eines Praxisprojektes zum fremdbestimmten kontrollierten Trinken im Pflegeheim „Haus Abendsonne”

Alcohol Consumption Externally Controlled by the Staff: A New Project in a Nursing Home.Petra Böhlke, Barbara Schäfer
  • 1Prof. Dr. Ihlefeld-Stiftung e.V., Heimverbund Zapkendorf
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Publication Date:
15 May 2002 (online)

Einleitung

In unserem Artikel geht es um alkoholkranke Menschen, welche mit Seniorinnen und Senioren zusammen in einem normalen offenen Pflegeheim leben. Das Pflegeheim ist in freier Trägerschaft der Volkssolidarität Mecklenburg-Mitte e. V.

Das fremdbestimmte kontrollierte Trinken ist als ein Element des Betreuungskonzeptes im Pflegeheim „Haus Abendsonne” in Zapkendorf, Landkreis Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern, zu sehen. Das „Haus Abendsonne” ist eine 1725 errichtete Gutsanlage und wurde mit der Aufnahme von Flüchtlingen bereits 1948 ein Heim. Im Laufe der Zeit entwickelte es sich zu einem Feierabend- und schließlich Pflegeheim. Die Nervenklinik in Rostock und andere Einrichtungen hatten schon mehrfach einen Bedarf signalisiert zur Unterbringung Alkoholkranker, die mehrfach ihre Therapien abgebrochen hatten, immer wieder rückfällig geworden waren und aufgrund der Alkoholfolgeschäden pflegebedürftig waren. So wurde dieser praktischen Notwendigkeit entsprechend unser Konzept ausgerichtet.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitsweise im „Haus Abendsonne” bilden das Heimgesetz, das SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) und das BSHG (Bundessozialhilfegesetz).

Die Finanzierung des Heimbetriebes erfolgt über Heimentgelte. Sie werden jährlich in Verhandlungen mit den Pflegekassen festgelegt und richten sich nach dem personellen und sächlichen Aufwand für die einzelnen Stufen der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekasse gewährt jedem Versicherten 75 % des Heimentgeltes, maximal je Stufe jedoch 1022,58 €, 1278,23 €, 1431,62 €. Die Differenz zu den tatsächlichen Heimkosten trägt der Heimbewohner aus seinem Einkommen, in unserem Heim also von der jeweiligen Rente. Ist diese nicht ausreichend, wird der Betrag vom Sozialamt übernommen. Der Bewohner selbst erhält dann außerdem zu seiner persönlichen Verfügung ein Taschengeld, das abhängig vom Sozialhilfesatz des jeweiligen Landes ist.

Literatur

  • 1 Schäfer B. Sozialpädagogisches Betreuungskonzept chronisch mehrfachgeschädigter Alkoholabhängiger unter dem Aspekt des fremdbestimmten KT im Heimverbund Zapkendorf der VS Mecklenburg-Mitte e. V. Diplomarbeit. Güstrow 2001
  • 2 Naumann W. Sozialpädagogische Betreuung von Alkoholkranken in Heimen unter besonderer Berücksichtigung des kontrollierten Trinkens (redaktionelle Bearbeitung). Sozialakademie Mecklenburg-Vorpommern e.V Rostock; Neuer Hochschulschriftenverlag Rostock 1999
  • 3 Ihlefeld U. Kontrollierte Alkoholvergabe. Zerdick J Suchtmedizin im Dialog Berlin; VWB - Verlag für Wissenschaft und Bildung 1999: 233-243

Petra Böhlke

Prof. Dr. Ihlefeld-Stiftung e. V.

Pferdemarkt 13

18273 Güstrow

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