Gesundheitswesen 2025; 87(S 01): S191-S192
DOI: 10.1055/s-0045-1802293
Abstracts │ BVÖGD, BZÖG, DGÖG, LGL
04.04.2025
Hygiene
12:30 – 14:00

Infektionshygienische Überwachung in der außerklinischen Intensivpflege – Prüfen, aber wie? Anleitung und Hilfe durch eine neue Checkliste

A Kern
1   Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Landesinstitut Gesundheit II – Task Force Infektiologie, München
,
P Ziech
2   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA), Abt. 3: Hygiene und Umweltmedizin, Hannover
› Institutsangaben
 

Thema des Workshops: Seit 2018 verpflichtet das Infektionsschutzgesetz Einrichtungen der ambulanten Intensivpflege zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung nosokomialer Infektionen und der Weiterverbreitung von Krankheitserregern. Die Gesundheitsämter haben die Aufgabe, die Pflegedienste im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung zu prüfen (IfSG § 35).

Allerdings gibt es Unsicherheiten bei der Zuständigkeit für die hygienerelevante Strukturqualität, weil die zu überwachenden Pflegedienste die Intensivpflege vor allem in privaten Haushalten erbringen. Auch die besondere Wohnform der „Intensivpflege Wohngemeinschaft“ stellt spezielle Herausforderungen an die Prüfenden.

Aus diesem Grund wurde 2019 ein Länderarbeitskreis gegründet, um einheitliche Standards für die infektionshygienische Überwachung zu etablieren. Ein Ergebnis aus diesem Arbeitskreis ist eine gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Checkliste, die den Gesundheitsämtern länderübergreifend zur Verfügung steht und in diesem Workshop vorgestellt wird.

Didaktisches Konzept: Im Rahmen eines Vortrages werden den Teilnehmenden relevante Hintergrundinformationen zur Außerklinischen Intensivpflege vermittelt. Anschließend werden die Ergebnisse aus dem Länderarbeitskreis vorgestellt (Selbstauskunft und Checkliste). Mittels eines Online-Umfrage-Tools werden die Teilnehmenden in die fachspezifischen Themen einbezogen. So kann auf Besonderheiten in der Prüfung hingewiesen werden und die Teilnehmenden können ihre bisherigen Erfahrungen zur Überprüfung der Intensiv-Pflegedienste austauschen.

Ausblick: Der Länderarbeitskreis hat zwei sehr nützliche Dokumente erarbeitet, die die zuständigen Gesundheitsämter vor Ort bei ihrer Überwachung unterstützen sollen. Der länderübergreifend abgestimmte Fragenkatalog könnte auch eine repräsentative Abfrage in einem bisher kaum erforschten Feld (Hygiene in der Außerklinischen Intensivpflege) ermöglichen und damit zukünftig den Schutz von Klientinnen und Klienten, die auf ambulante Intensivpflege angewiesen sind, vor Infektionen verbessern.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
11. März 2025

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