Gesundheitswesen 2025; 87(S 01): S55-S56
DOI: 10.1055/s-0045-1802002
Abstracts │ BVÖGD, BZÖG, DGÖG, LGL
02.04.2025
Interoperabilität: Datenvereinheitlichung und -zusammenführung
10:30 – 12:00

Etablierung eines umfassenden Gesamtsystems zur Datensammlung, -haltung und -veröffentlichung auf Landesebene in Brandenburg

S Jatzkowski
1   Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Potsdam
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Das Dezernat G2 des LAVG als Landesoberbehörde für den Bereich ÖGD in Brandenburg ist sowohl datenhaltende Stelle für Daten, welche durch den ÖGD erhoben werden als auch hat es die Aufgabe der Beratung der politischen Ebene sowie die Information der Bevölkerung bzgl. der Gesundheit der brandenburger Bevölkerung. Hierfür werden Daten aus unterschiedlichen Quellen auf unterschiedlichen Wegen gesammelt, verarbeitet, gesichert sowie aufbereitet und veröffentlicht. Bisher geschah dies in verschiedenen Fachverfahren auf verschiedene Weise.

Die gemeinsame Nutzung von Daten für verschiedene Produkte sowie die mögliche Effizienzsteigerung durch die Nutzung gleicher Prozesse führten zur Planung eines Gesamtsystems für die Sammlung, Haltung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Gesundheitsdaten. Dies beinhaltet u.a. Daten in den Bereichen meldepflichtige Erkrankungen, Abwassermonitoring, Impfungen, Erreger mit besonderen Resistenzen, Antibiotikaverbrauch, umweltbezogener Gesundheitsschutz (Luftqualität, Pollendaten), Gesundheitsberichterstattung von nichtinfektiösen Erkrankungen, Daten der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste sowie der Zahnärztlichen Dienste, Psychiatrieberichterstattung, Mortalitätssurveillance aber auch Bevölkerungsdaten und Sozialdaten sowie Daten von selbst durchgeführte Studien.

Ziel ist es die Daten möglichst automatisiert abzurufen bzw. zu erhalten, diese in einem gemeinsamen Datawarehouse zu sichern sowie die teils interaktiven Produkte möglichst automatisiert zu erstellen. Dabei soll aber weiterhin eine Vielzahl an Möglichkeiten der Produkterstellung sowie Veröffentlichung erhalten bleiben, vom automatisierten Dashboards über Berichte im PDF-Format bis hin zu internen Auswertungen mittels R/R-Studio oder Excel.

Die Umsetzung welche momentan vollzogen wird, bedarf ausführlicher Abstimmung zwischen dem Fachdezernat, dem IT-Dezernat, der für Datenschutz und IT-Sicherheit zuständigen Stelle sowie dem zentralen IT-Dienstleiter des Landes.

Auch wenn die Umsetzung solch einer umfassenden Lösung eine Kraftanstrengung voraussetzt, erscheint diese auf Grund der oben genannten Vorteile für zielführend. Durch die Etablierung dieser gemeinsamen Datenverarbeitungsstruktur, kann erstens die Qualität der Produkte durch die Möglichkeit der Berücksichtigung verschiedener Datenquellen gesteigert und zweitens eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Datenverarbeitung erreicht werden.

Die prinzipielle Herangehensweise einer gemeinsamen Struktur der Datenhaltung und -verarbeitung unterschiedlicher Daten erscheint übertragbar auf alle Landesstellen mit vergleichbaren Aufgaben, wie auch auf die Kommunen, welche für ihre kleinräumige Gesundheitsberichterstattung ebenfalls verschieden Daten (neben Gesundheitsdaten auch Sozialdaten) nutzen.



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Article published online:
11 March 2025

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