Gesundheitswesen 2024; 86(S 02): S103
DOI: 10.1055/s-0044-1781865
Abstracts | BVÖGD, BZÖG, DGÖG
26.04.2024
Infektionsschutz – Postersitzung 08:00 – 10:00 | Saal X.3

Evaluation der Meldepflicht gemäß § 35 Abs. 6 IfSG: Ergebnisse der Befragung der Pflegeeinrichtungen

Authors

  • D. Said

    1   Robert Koch-Institut, Berlin
    2   Diese Autorinnen haben gleichwertig zum Abstract beigetragen
  • A. Meinen

    1   Robert Koch-Institut, Berlin
    2   Diese Autorinnen haben gleichwertig zum Abstract beigetragen
  • S. B. Schink

    1   Robert Koch-Institut, Berlin
  • M. Abu Sin

    1   Robert Koch-Institut, Berlin
  • B. Schweickert

    1   Robert Koch-Institut, Berlin
  • T. Eckmanns

    1   Robert Koch-Institut, Berlin
 

Hintergrund: Die COVID-19-Pandemie stellte insbesondere für pflegebedürftige Personen ein erhöhtes Erkrankungs- und Sterberisiko dar. Aufgrund mangelnder Daten zur Bewertung der COVID-19-Impfsituation in Pflegeeinrichtungen wurde im März 2022 eine Meldepflicht gemäß § 35 Abs. 6 (ehemals § 20a Abs. 7) eingeführt. Diese verpflichtete voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, dem Robert Koch-Institut (RKI) monatlich anonymisierte Informationen über den COVID-19- Impfstatus ihrer Beschäftigten, Bewohnenden und/oder Gäste zu übermitteln. Zur Evaluierung des eingesetzten Meldesystems führte das RKI zu deren Ende eine Befragung der Einrichtungen, Gesundheitsämter und Landesgesundheitsbehörden durch. Ziel war es den Nutzen des Meldesystems und dessen Umsetzbarkeit zu ermitteln, die bereitgestellten Unterstützungsangebote zu bewerten sowie Herausforderungen und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Zusätzlich sollte die Bereitschaft zur Einführung weiterer Monitoring-Systeme untersucht werden. Es werden die Ergebnisse der Befragung der Einrichtungen vorgestellt.

Methode: Teilnahmeberechtigt waren alle ca. 11.837 bundesweiten meldenden Einrichtungen, mit Ausnahme der Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, deren Daten über landeseigene Systeme an das RKI übermittelt wurden und die daher nicht die Zielgruppe der Befragung waren. Da Hospize in Nordrhein-Westfalen direkt über das RKI-Meldesystem meldeten, konnten jedoch auch diese an der Evaluation teilnehmen. Zur Befragung wurde das Online-Tool "Voxco" verwendet. Der Befragungszeitraum war von April 2023 bis Mai 2023. Der Fragebogen sollte für jede Einrichtung einmalig ausgefüllt werden. Die Teilnahme erfolgte freiwillig und anonym, weiterhin waren keine Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen möglich.

Ergebnisse: Insgesamt nahmen ca. 19,2% (2.271/11.837) der teilnahmeberechtigten Einrichtungen an der Befragung teil. Pro Bundesland schwankte die Teilnahmequote der Einrichtungen zwischen 15,4% (8/52) in Nordrhein-Westfalen und 22,8% (43/189) in Hamburg. Den Großteil stellten vollstationäre Einrichtungen (67,3%, 1.528/2.271), darunter insbesondere Pflegeheime für ältere Menschen (47,9%, 732/1.528) und mittelgroße Einrichtungen mit 50 bis 99 Bettenplätzen (43,2%, 660/1.528). In Bezug auf die Umsetzung der Meldepflicht wurden die Impfkategorien von 36,1% (820/2.271) als „sehr gut“ verständlich empfunden und auch die bereitgestellten Unterstützungsangebote wie z.B. die Ausfüllhilfe bei Nutzung von 23,9% (168/704) als “sehr hilfreich“ bewertet. Verbesserungswünsche betrafen insbesondere technische Aspekte, wie Speicher- (36,8%, 836/2.271) und Exportfunktionen (20,7%, 471/2.271). Als Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung der Meldepflicht besonders oft genannt wurden mangelnde personelle Ressourcen (36,4%, 826/2.271), die Kooperation der Bewohnenden/Gäste (20,4%, 463/2.271) bzw. der Beschäftigten (380/2,271, 16,7%) und interne Dokumentationsmöglichkeiten (420/2.271, 18,5%). Zugleich gaben 25,5% (578/2.271) an, dass sie die Anforderungen der Meldepflicht ohne Probleme bedienen konnten. In Bezug auf die Meldung anderer Erreger halten 22,7% (515/2.271) ein freiwilliges Monitoring für zukünftige Erreger mit signifikanten Gesundheitsauswirkungen für sinnvoll, gleichzeitig sind aber auch 43,2% (980/2.271) der Ansicht, dass weitere Monitoring-Systeme generell nicht angezeigt seien.

Diskussion: Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Meldekategorien und Unterstützungsangebote des Meldesystems von den Einrichtungen als verständlich bzw. hilfreich empfunden wurden, das Bestehen einer Meldepflicht die Akquirierung von Information zum Impfstatus häufig jedoch nicht erleichterte. In der Umsetzung der Meldepflicht stellen insbesondere die Bedingungen und Kapazitätsengpässe in den Einrichtungen eine Herausforderung dar. Die Bereitschaft zur Einführung weiterer Monitoring-Systeme scheint von Seiten der Einrichtungen nur begrenzt zu sein. Dies verdeutlicht, dass für einen verbesserten Infektionsschutz in den Einrichtungen unter anderem die Möglichkeiten zur Meldung vereinfacht werden müssen. Dazu gehört auch, den Aufbau digitaler Infrastrukturen in den Einrichtungen zu fördern. Angesichts bereits bestehender Gesundheitsrisiken in den Einrichtungen, wie beispielsweise antibiotikaresistente Erreger und auch in Hinblick auf zukünftige Pandemien sollte die Etablierung von Monitoring-Systemen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in den Einrichtungen verstärkt in den Fokus des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Politik und der Wissenschaft gerückt werden.



Publication History

Article published online:
10 April 2024

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