Zusammenfassung
Hintergrund Interdisziplinäre Konferenzen und Boards bringen den Patienten eine Optimierung der Therapie. Die zusätzliche Arbeitsbelastung durch die erneute Aufarbeitung bereits extern erstellter Befunde wird jedoch gegenwärtig in der klinischen Radiologie nicht adäquat berücksichtigt. In dieser Übersichtsarbeit wollen wir die aktuellen wirtschaftlichen Grundlagen und Möglichkeiten der radiologischen Zweitmeinung im ambulanten und stationären Sektor in Deutschland diskutieren.
Methode Basierend auf aktueller Literatur und Gesetzgebung werden die wichtigsten Fragen zur wirtschaftlichen Abbildbarkeit der Zweitbefundung im FAQ-Format diskutiert. Zusätzlich wird das neue E-Health-Gesetz unter dieser Fragestellung kritisch erläutert.
Ergebnisse Prinzipiell werden radiologische Leistungen im Sinne der Zweitmeinung, aber auch die Interpretation und Demonstration extern erstellter Bilddaten in Boards und Konferenzen, gegenwärtig nicht adäquat bezüglich wirtschaftlicher Rekompensation erfasst. Dabei gibt es gerade bei stationären Patienten keine entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten. Lediglich bei externen Wahlleistungspatienten bzw. als IGeL-Leistung besteht eine Abrechnungsmöglichkeit als explizite Wunschleistung des Patienten nach Zweitmeinung.
Schlussfolgerung Die radiologische Leistung einer Zweitmeinung bzw. der Demonstration extern erstellter Bilddaten wird gegenwärtig wirtschaftlich nicht adäquat dargestellt. Durch die hohe Bedeutung der Radiologie als diagnostischer und therapeutischer klinischer Partner in der sektorübergreifenden Versorgung und in interdisziplinären Boards muss künftig dringend eine entsprechende Abbildung in der wirtschaftlicheren Rekompensation erreicht werden.
Kernaussagen:
Fallvorstellungen externer Befunde können gegenwärtig bei Boards und Konferenzen nicht abgerechnet werden.
Konsiliarische Zweitmeinungen können nur bei wahlärztlichen Patienten oder als IGeL abgerechnet werden.
Durch das E-Health-Gesetz sind radiologische Telekonsile in besonders komplexen Fragestellungen abrechenbar.
Bei künftigen Entwicklungen der Abrechnungssysteme muss dringend auf eine Berücksichtigung radiologischer Zweitmeinung eingegangen werden.
Zitierweise
Key words reimbursement - medicolegal Issues - second opinion