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DOI: 10.1055/s-0043-1771681
Erlössituation der neu eingeführten stationären Tagesbehandlungen anhand von DRG-Kalkulationsdaten
Authors
Einleitung Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG) vom November 2022 wurden erste Maßnahmen zur Ambulantisierung umgesetzt, die bereits ab dem 1.1.2023 wirksam sind. Neben der Verschiebung von stationären Leistungen in den AOP für 2023 hat der Gesetzgeber mit §115 e SGB V zusätzlich die Möglichkeit der stationären Tagesbehandlung geschaffen. Der Arzt kann im Einvernehmen mit dem Patienten im Rahmen eines stationären Aufenthalts entscheiden, ob der Patient die Nacht zu Hause statt im Krankenhaus verbringt. In diesem Fall erfolgt pro Nacht, die ein Patient nicht im Krankenhaus verbringt, ein pauschaler Abzug von 0,04 vom Relativgewicht der abzurechnenden DRG. Ziel des Gesetzgebers mit dieser Maßnahme ist, Personal- und Bettenresourcen einzusparen.
Ziel Mit einer Simulation der Erlössituation von stationären Tagesbehandlungen soll untersucht werden, inwieweit die neue Regelung einen Anreiz für die Krankenhäuser darstellt, diese Maßnahme umzusetzen.
Material und Methoden Als Kalkulationsgrundlage wurden die Fall- und Kostendaten entsprechend §21-KHEntgG von 57 Krankenhäusern von 2021 aus dem ‚DRG-Projekt‘ der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie und Verdauungskrankheiten (DGVS) verwendet. Es wurden Fälle mit potenziell ambulant erbringbaren gastroenterologische Leistungen selektiert, die keine Notfälle waren, eine Verweildauer von 1 Tag und einen PCCL<=3 hatten. Von diesen Fällen wurde angenommen, dass sie im Rahmen einer Tagesbehandlung erbracht werden hätten können. Der Erlös dieser Fälle wird mit einem Abschlag von 0,04 berechnet. Die Real-Kosten des Tagesfalls werden zur Simulation der geringeren Kosten auf Basis der Kostenmatrix des Falles angepasst: die Stationskosten werden mit einem 6-, 8- oder 12-Stunden-Anteil auf die Kosten eines Aufwachraums heruntergerechnet. Alle anderen Kosten bleiben unverändert.
Ergebnisse Die Tagesfälle aus der DGVS-Stichprobe mit genau einer endoskopischen Leistung zeigen bereits ohne Abschlag in den TOP 20 gastroenterologischen DRGs überwiegend negative Deckungsbeiträge ([Abb. 1]). Die Simulation der Kosten des Aufwachraums durch Reduktion der Stationskosten auf 6, 8 oder 12 Stunden zeigt weiterhin eine überwiegend defizitäre Situation.


Schlussfolgerung Die Möglichkeit, Patienten im Rahmen der neuen stationären Tagesbehandlung über Nacht nach Hause zu schicken, führt bei Tagesfällen der DGVS-Stichprobe unter Anwendung des Abschlags nicht zu einem positiven Anreiz für die Krankenhäuser.
präsentiert in der Sitzung: DGVS-Forum GesundheitsökonomieDonnerstag, 14. September 2023, 14:30–16:00, Saal G2
Publication History
Article published online:
28 August 2023
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