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DOI: 10.1055/s-0043-1762719
Good Practice Guide Hygiene der stationären Einrichtungen Mannheims: Mehr Gesundheitsförderung und weniger Verwaltungsrecht in der Gestaltung der Heimhygiene
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Hintergrund Heime sind pandemiebedingt zu Infektionsschutzmaßnahmen mit erheblichen Einschränkungen für Bewohner und häufiger Überforderung des Personals verpflichtet. Gesundheitsamt und Heime in Mannheim haben ab 2021 im Good Practice Guide Hygiene (GPGH) sowohl Qualitätskriterien für Heimhygiene als auch gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Lebenswelt Heim entwickelt. Teile des GPGH nehmen den seit 16.09.2022 geltenden §35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorweg.
Ziel Ziel ist die Darstellung der Inhalte, Strukturen und Ergebnisse des GPGH hinsichtlich Qualitätskriterien für Heimhygiene und Gesundheitsförderung in den Einrichtungen.
Methoden 2021 wurden mit den Einrichtungen Qualitätskriterien für Heimhygiene definiert. Zur Sicherung ihrer Umsetzung wurde die Struktur des GPGH etabliert. 2022 wurde als gesundheitsfördernde Maßnahme die pandemiebedingten Bedarfe des Einrichtungspersonals ermittelt und in einem interprofessionellen Dialog umgesetzt.
Bisherige Ergebnisse Es wurden sieben Qualitätskriterien für Heimhygiene definiert, u.a. die Beschäftigung von Hygienebeauftragten, die Einrichtung von Hygienekommissionen und die Teilnahme an Hygienekonferenzen. 23 von 52 Mannheimer Einrichtungen nehmen aktuell am GPGH teil. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der Hygieneziele und erhalten bei ihrer vollständigen Erfüllung ein „GPGH-Siegel“ verliehen. Hinsichtlich der Bedarfe aus Sicht des Einrichtungspersonals stand der Wunsch nach besserer Kommunikation mit Behörden im Vordergrund. Dieses Anliegen wurde in Form eines interprofessionellen Dialoges in Hygienekonferenzen und Einrichtungsbesuchen aufgenommen. Durch ausschließlich für den GPGH zuständiges Personal konnte am Gesundheitsamt eine strikte Trennung zum für Überwachung zuständiges Personal geschaffen werden.
Schlussfolgerungen Durch den GPGH konnte bei einer großen Zahl von Einrichtungen eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätskriterien für Heimhygiene erreicht werden. Aufgrund der von Mannheimer Pflegepersonal formulierten und aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ersichtlichen persönlichen Betroffenheit von Einrichtungspersonal hinsichtlich der pandemiebedingten Veränderung ihrer Arbeitswelt erschien es sinnvoll, zusätzlich gesundheitsfördernde Maßnahmen umzusetzen. Es wurde das Bedürfnis nach besserer Verständigung und Kommunikation mit Behörden in einem interprofessionellen Dialog, mit den Zielen, die Rollen, Möglichkeiten und Pflichten der am Thema Heimhygiene Beteiligten zu vermitteln, aufgegriffen. Wesentlich hierfür ist eine Vertrauensbasis, die durch strikte Trennung von überwachendem und GPGH-Personal erreicht wurde. Begleitende gesundheitsfördernde Maßnahmen bei der Bewältigung der Herausforderungen in der Heimhygiene erhöhen deren Akzeptanz und Wirkungsorientierung.
Seit 16.09.2022 gilt der aktuelle §35 IfSG, der die Verpflichtung zur Beschäftigung von Hygienebeauftragten in stationären Einrichtungen vorsieht. Hiermit werden Teile des GPGH gesetzlich verpflichtend.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
08. März 2023
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Georg Thieme Verlag
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