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DOI: 10.1055/s-0043-1762676
COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall – Bericht über erste Erfahrungen Begutachtung von COVID-19 für die gesetzliche Unfallversicherung
Authors
COVID-19 kann als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anerkannt und entsprechend entschädigt werden. Bisher wurden bereits mehr als 200.000 Versicherungsfälle von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) anerkannt. Der Anteil anerkannter Berufskrankheiten ist dabei etwa dreimal größer als der Anteil der Arbeitsunfälle. Der Anteil der Betroffenen, die nach der akuten Phase Symptome im Sinne von Long-COVID entwickeln, ist schwer abzuschätzen. In einer Follow-up-Studie von Versicherten mit einer anerkannten Berufskrankheit wegen COVID-19 gaben ein Jahr nach der Infektion rund 15 % der Befragten an, an ausgeprägter Erschöpfung zu leiden und 7 % gaben ausgeprägte Konzentrations- und Gedächtnisstörungen an. Bei Versicherten mit Hospitalisierung wegen COVID-19 oder mit Vorerkrankungen war der Anteil der Betroffen höher als bei anderen COVID-19-Patienten. In der gleichen Studie gab etwa jeder dritte Teilnehmende an, einen Reha-Bedarf zu haben und 13 % hatten bereits eine stationäre Reha wegen COVID-19 absolviert. Die Begutachtung der Folgeschäden von COVID-19 bereitet bei der Begutachtung für die GUV Probleme, da es sich bei Long-COVID um ein Syndrom handelt mit vielfältigen unterschiedlichen Symptomen, die teilweise auch durch Belastungssituationen, wie sie für die Pandemie typisch sind, verursacht werden können. Je nach Art der Beschwerden sind eine ausführliche Funktionsdiagnostik und der Einsatz von bildgebenden Verfahren notwendig, um evtl. organische Gründe für die Beschwerden zu sichern bzw. auszuschließen. Bei ausgeprägter Erschöpfung, Leistungsknick sowie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen ist eine neuropsychologische Funktionsdiagnostik notwendig. Bei Kurzatmigkeit oder Herzkreislaufbeschwerde sind Lungenfunktionsteste oder kardiologische Untersuchungen und Begutachtungen notwendig. Für einen Zusammenhang der Beschwerden mit der SARS-CoV-2-Infektion spricht, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit COVID-19 aufgetreten sind und wenn es keine Erkrankungen in der Vorgeschichte gibt, die die Beschwerden ebenfalls erklären können. Da eine Krankheitsprognose in den meisten Fällen noch problematisch ist, steht die medizinischen Behandlung und Reha im Moment noch im Vordergrund.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
08. März 2023
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