Zeitschrift für Phytotherapie 2018; 39(01): 35-37
DOI: 10.1055/s-0043-124828
Verbandsmitteilungen
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Die Gesellschaft für Phytotherapie informiert

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Publication History

Publication Date:
04 April 2018 (online)

Richtlinie zur Zertifizierung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durch die Gesellschaft für Phytotherapie e.V. (GPT)

Vorwort

Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass ein wachsender Kreis von Anbietern Kurse oder Einzelveranstaltungen zur Phytotherapie bewirbt, die sich an verschiedene Berufsgruppen wenden und mit sehr unterschiedlichem Aufwand verschiedene Niveaus der Qualifizierung erstreben. Die wissenschaftliche Qualität dieser Veranstaltungen ist sehr unterschiedlich. Die Gesellschaft für Phytotherapie e.V. (GPT) ist sich trotz ihrer eindeutigen satzungsgemäßen Verankerung in der von Ärzten und Apothekern vertretenen wissenschaftlichen Phytotherapie darüber im Klaren, dass ein Interesse an Phytotherapie auch bei vielen anderen therapeutischen Berufen besteht und begrüßt dies ausdrücklich. Sie versteht sich dabei als Förderer und Ansprechpartner, aber auch als Anbieter des hier vorgelegten Zertifizierungs-Prozesses, mit dem ein höchstmögliches Niveau der Fort- und Weiterbildungen garantiert werden soll.

Mit dem nachfolgenden Dokument stellt die GPT erstmals Richtlinien zur Zertifizierung von Fortbildungen zu allen Themen der Phytotherapie vor. Sie sind das Resultat von Recherchen des Vorstandes der GPT in diesem Bereich, der Arbeit einer vom Vorstand einberufenen Projektgruppe und einer abschließenden gesellschaftsinternen Meinungsbildung. Die Richtlinien wurden auf der Vorstandssitzung am 27. September 2017 in Münster in der unten abgedruckten Fassung beschlossen.

Für den Vorstand der GPT

Prof. Dr. med. Karin Kraft

Dr. rer. nat. Barbara Steinhoff

Dr. med. Rainer Stange


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Präambel

Die Gesellschaft für Phytotherapie e.V. (GPT) ist ein Teil der wissenschaftlichen Medizin und berücksichtigt die Besonderheiten der Phytotherapie auch unter pharmazeutischen und biologischen Gesichtspunkten. Ziel der zu zertifizierenden Veranstaltungen sollte eine berufsbegleitende Aktualisierung des Wissens und eine kontinuierliche Erweiterung der fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet der Phytotherapie sein.


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Inhaltliche Voraussetzungen der Veranstaltungen

  1. Die zu vermittelnden Erkenntnisse müssen auf modernen wissenschaftlichen Grundlagen basieren.

  2. Befunde der Erfahrungsheilkunde können Berücksichtigung finden, wenn eindeutig kommuniziert wird, auf welchen Ergebnissen und Aussagen die entsprechenden Befunde basieren.

  3. Kasuistiken, Sammelkasuistiken sowie die gängige ärztliche Praxis o.ä. sollten mit gebührender wissenschaftlicher Qualität und Kritikfähigkeit präsentiert und in der Regel auf eine breite, aussagekräftigere Basis gestellt werden.

  4. Die Fortbildungsmaßnahme muss frei von kommerziellen oder werbenden Interessen Dritter sein. Dies kann mittels einer Selbsterklärung durch die Referenten sichergestellt werden. Fortbildungen mit Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien, z.B. durch die Hersteller, sind jedoch zulässig.

  5. Sollten Fortbildungen von Industrieausstellungen begleitet werden, so dürfen diese die wissenschaftliche Fortbildung weder in der Konzeption noch in der Durchführung beeinflussen.


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Voraussetzungen für Referenten

  1. Ärzte und Apotheker: Mehrjährige praktische und dokumentierte Berufserfahrung auf dem jeweiligen Gebiet.

  2. Bei anderen Berufsgruppen ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit eine ausreichende wissenschaftliche Darstellung des zur vermittelnden Inhaltes gegeben ist. In jedem Fall wird erwartet, dass der Referent/die Referentin auf dem Vortragsgebiet eine überdurchschnittliche Kenntnis und Aktivität vorzuweisen hat.


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Leistungsnachweise, Anwesenheitskontrolle

  1. Bei kurzzeitigen, i.d.R. einmaligen oder eintägigen Fortbildungsveranstaltungen sind sie nicht zwingend erforderlich.

  2. Sie sind notwendig, wenn bei der Veranstaltung eine Qualifizierung mit einem Abschluss im Sinne einer Fortbildung im Vordergrund steht.

  3. Leistungsnachweise können in mündlicher oder schriftlicher Form erbracht werden. Insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen sind eine aktive Arbeit, ein Abschlussgespräch oder ein Test möglich. Im Zertifikat ist zu unterscheiden ‚hat teilgenommen‘, bzw. bei erbrachtem Leistungsnachweis ‚hat mit Erfolg teilgenommen‘.


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Bearbeitung durch die GPT

  1. Zertifizierungen werden von einem Lenkungsgremium bearbeitet, das vom Vorstand benannt wird. Es besteht aus 3 Personen, von denen mindestens eine Arzt/Ärztin und eine Apotheker/Apothekerin sein muss. In Zweifelsfällen wird der Vorstand angerufen.

  2. Das Lenkungsgremium kann bei der Bearbeitung der Anträge das wissenschaftliche Kuratorium einbinden.

  3. Anträge sollten 6 Wochen vor dem geplanten Termin eintreffen, die Bearbeitungszeit beträgt maximal 4 Wochen.

  4. Bei Ablehnung des Antrages ist der Rechtsweg für den Antragsteller ausgeschlossen.

  5. Die Gebühren werden vom Lenkungsgremium in Abhängigkeit von Veranstaltungslänge und Teilnehmergebühr festgesetzt. Die Gebühren sind an die GPT zu zahlen.

  6. Bei Veranstaltungen ohne Teilnehmergebühren werden keine Gebühren für die Zertifizierung erhoben.


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Erforderliche Angaben für die Antragstellung

Der Antragsteller hat einzureichen:

  • Name der Veranstaltung

  • Veranstaltungsort, Datum

  • Definition der Teilnehmerzielgruppen

  • Thematik (stichwortartig)

  • Programm

  • Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer

  • Stundenanzahl (i.d.R. 45 Minuten-Einheiten)

  • Name der Referenten/Referentinnen, Angaben zu ihrer Qualifikation, insbesondere zur einschlägigen Berufserfahrung im jeweiligen Gebiet

  • Angaben zu Sponsoring

  • Teilnehmergebühren

  • Anerkennung der Richtlinien der GPT zur Zertifizierung

Vorgelegt und vom Vorstand der GPT beschlossen

Münster, 27. September 2017

Prof. Dr. med. Karin Kraft

Präsidentin der GPT


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