RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00000135.xml
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(02): 32-37
DOI: 10.1055/s-0043-124504
DOI: 10.1055/s-0043-124504
Praxis
Abrechnung
Kleinvieh macht auch Mist
Verantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik:
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. April 2018 (online)
Summary
Ein Patient kann die Kosten für bestimmte Heilpraktikerleistungen (teilweise) erstattet bekommen, wenn er beihilfeberechtigt oder entsprechend privat- oder zusatzversichert ist. Die Kostenträger erstatten Kosten für Heilpraktikerleistungen in der Regel entsprechend der Preisspanne, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt ist. Das GebüH stammt von 1985 und listet vor allem klassische Naturheilverfahren, weil diese damals bereits als Heilpraktikerleistung etabliert waren.
-
Verwendete Literatur
- 1 Kämper S. Praxishandbuch für Heilpraktiker. Abrechnung, Praxisführung, Recht und Hygiene. 3. überarb. Aufl.. Stuttgart: Haug; 2015