Ein Patient kann die Kosten für bestimmte Heilpraktikerleistungen (teilweise) erstattet
bekommen, wenn er beihilfeberechtigt oder entsprechend privat- oder zusatzversichert
ist. Die Kostenträger erstatten Kosten für Heilpraktikerleistungen in der Regel entsprechend
der Preisspanne, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt ist. Das
GebüH stammt von 1985 und listet vor allem klassische Naturheilverfahren, weil diese
damals bereits als Heilpraktikerleistung etabliert waren.
Keywords
GebüH - Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker - Abrechnung - Verzeichnis - Ziffern
- GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte - erstattungsfähig - Erstattung - beihilfeberechtigt
- beihilfefähig - Kostenträger - GOÄ-Schwellenwert - Naturheilverfahren - Behandlungsfall
- Untersuchung - Beratung