Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2017; 22(06): 279
DOI: 10.1055/s-0043-123894
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Buchrezension – Faber/Haarstrick: Kommentar Psychotherapie-Richtlinien

Wolfgang Reuter
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Publication Date:
19 December 2017 (online)

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Der neue Faber / Haarstrick ist da. Soeben hat der Verlag die vollständig überarbei-tete 11. Auflage ausgeliefert. Zum 50. Geburtstag der Richtlinien liegt hier quasi der Jubiläumskommentar vor. Die Autoren haben in einem zeitlichen Kraftakt schon die aktuellen Neufassungen der Psychotherapie-Richtlinien vom April 2017 und der Psychotherapie-Vereinbarung vom Mai 2017 in ihrem Kommentar berücksichtigt.

Neu sind vor allem die Kapitel über die neuen niederschwelligen Angebote der telefonischen Erreichbarkeit, der Sprechstunden und der Akutbehandlung sowie das Kapitel über die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Michael Dieckmann schildert genau die neuen Ziele und Inhalte der probatorischen Sitzungen, die auf die neue „psychotherapeutische Sprechstunde“ folgen. Annette Streeck-Fischer betont die Besonderheiten bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen.

In jedem verfahrensbezogenen Kapitel werden auch gleich die gutachterlichen und abrechnungstechnischen Aspekte angesprochen. Das verbessert die Handhabbarkeit für den Leser aus der Praxis. Nur die PKV-spezifischen Regelungen diskutiert Michael Dieckmann in einem eigenen Kapitel. Er kritisiert zurecht die Heterogenität der möglichen Tarifgestaltungen, die zu hohen Zuzahlungen für notwendige Psychotherapien bei den Patienten führen können.

Das flächendeckende und teilweise obligatorische Gutachter-Verfahren wird zusätzlich in einem eigenen Kapitel abgehandelt.

Für besonders erwähnenswert hält der Rezensent die mehrfachen Hinweise auf die therapeutische Bedeutung des Endes einer Psychotherapie. Schließlich kennt er den Fall, in dem ein Gerichtsgutachter für eine zeitlich unbegrenzte Therapie optiert hat. Leider hatte dieser Gutachter nicht die Qualifikation, die ein Gutachter nach den Psychotherapie-Richtlinien erfüllen muss.

Dr. Wolfgang Reuter, Deutsche Krankenversicherung AG