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physiopraxis 2018; 16(03): 58
DOI: 10.1055/s-0043-121850
DOI: 10.1055/s-0043-121850
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Die Rechtsfrage: Können Eltern mir verbieten, mich mit dem verordnenden Arzt auszutauschen?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
16. März 2018 (online)
Die Mutter eines Therapiekindes hat mir abends um 20 Uhr per SMS mitgeteilt, dass
ich meinen physiotherapeutischen Befund auf keinen Fall dem behandelnden Arzt schicken
soll. Am nächsten Tag hat sie – wieder per SMS – die Therapie abgebrochen. Ein anschließendes
Telefongespräch konnte die Situation nicht klären. Was kann, darf und muss ich denn
nun dem Arzt mitteilen?
Therapeutin via Facebook
