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Aktuelle Urol 2018; 49(01): 37-41
DOI: 10.1055/s-0043-121432
DOI: 10.1055/s-0043-121432
Recht in der Praxis
Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt? (Teil 5)
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
01. Februar 2018 (online)
Am 4.6.2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. In mehreren Beiträgen stellen wir Ihnen konkrete Fallbeispiele aus der Lebenswirklichkeit und deren mögliche Strafbarkeit oder Straffreiheit vor. Lesen Sie in dieser Ausgabe den 5. Teil der Artikelserie: Arzt und Krankenhaus. Der Beitrag wird fortgesetzt.