Z Gastroenterol 2017; 55(11): 1248-1249
DOI: 10.1055/s-0043-121306
Mitteilungen der DGVS
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Umgang mit Formalin und Reinigungsmitteln in der Endoskopie – Tipps zur Gesundheitsprävention 2017

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
15. November 2017 (online)

Hintergrund

In Deutschland arbeiten noch zahlreiche Endoskopie-Abteilungen in Klinik und Praxis mit offenen Formalin-Behältern, die für Probeentnahmen zur Histologie verwendet werden. Teilweise handelt es sich dabei sogar um größere Gefäße oder Wannen, die mit flüchtiger, teilweise bis zu 4 %iger Formalin-Lösung (Formaldehyd) gefüllt sind.

Formaldehyd ist ein farbloses, stechend durchdringend riechendes Gas, welches bis 2015 im Verdacht stand, krebserregend zu wirken. Aufgrund entsprechender Studien ist die krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd bei Aufnahme über die Atemluft als hinreichend belegt, sodass dieses Gas rechtsverbindlich seit dem 1. April 2015 als „wahrscheinlich karzinogen beim Menschen“ eingestuft ist (Karzinogenität der Kategorie 1B im gefahrstoffrechtlichen Sinne; vgl. Anhang VI der Verordnung 2008/1272/EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen). Neben der kanzerogenen Wirkung ist Formaldehyd insbesondere neurotoxisch, gefährlich für die Atemwege und die Augen. Zu weiteren Details darf dazu auf die einschlägigen Publikationen verwiesen werden.

Zur Gesundheitsprävention an Arbeitsplätzen sieht das deutsche Recht (vgl. Gefahrstoffverordnung) vor, dass der Arbeitgeber Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen hat. Ist dies nicht möglich, hat er sie auf ein Minimum zu reduzieren. Die Praxis steht in Deutschland jedoch in krassem Widerspruch dazu, denn vielfach werden Töpfchen unbeabsichtigt auch über längere Zeiträume in der Endoskopie geöffnet gelassen, fallen „im Eifer des Gefechts“ um, tropfen auf Flächen, Böden etc. und werden teils in großen Wannen vorgehalten, um auch größere ESD-Präparate gleich fixieren zu können. Diese Praxis impliziert jedoch – zumindest auf Dauer – aufgrund der Flüchtigkeit/Volatilität des Gefahrstoffs ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für alle Mitarbeiter, weshalb z. B. in Skandinavien derartige Gefäße/Töpfchen gar nicht mehr benutzt werden dürfen. In Deutschland wird der Arbeitsschutz regional unterschiedlich stark kontrolliert, obgleich die Gefahrstoff-Einschätzung sich kaum von den skandinavischen Vorgaben unterscheidet. In vielen Abteilungen/Praxen existieren keine passenden Luftfilter-Anlagen bzw. Abzugshauben, die einen effektiven Schutz darstellen könnten.

Zudem werden bei der Gerätereinigung weitere potenzielle Gefahrstoffe benutzt, die das Personal im Endoskopie-Team bei dauerhafter Exposition gesundheitlich gefährden können.

Aus diesen Gründen hat die Sektion Endoskopie der DGVS am 13.9.2017 in Dresden getagt, wobei dieses wichtige Thema erörtert wurde. Angeregt wurde dabei eine Informations-Weitergabe, um möglichst viele Kolleginnen/Kollegen über dieses Problem zu informieren. Die folgenden Kurz-Tabellen sollen Ihnen daher eine Hilfe sein, die Sie ggf. in der Praxis anwenden und ggf. praktisch einsetzen können.