Rofo 2017; 189(11): 1104-1105
DOI: 10.1055/s-0043-120647
Beitrag des BDR
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Destatis-Kostenstrukturerhebung – Alle Jahre wieder…

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Publication Date:
26 October 2017 (online)

erscheint in der Fachserie 2 Reihe 1.6.1 des Statistischen Bundesamtes der Bericht zur Kostenstrukturanalyse in Arztpraxen (KSA), die Destatis-Kostenstrukturerhebung. Die Veröffentlichung vom August 2017 bezieht sich auf Daten aus dem Jahr 2015. Die Berichterstattung ist unverändert für die volkswirtliche Gesamtrechnung vorgesehen. Es werden unter anderem Zahlen zum Reinertrag von Arztpraxen veröffentlicht, und nur die werden wegen der durchaus erheblichen Unterschiede auch in der Allgemeinheit wahrgenommen. Es wird zwar festgestellt, dass Reinertrag oft synonym mit dem Einkommen der Ärzte verwendet wird, was grundsätzlich irreführend ist. Was dahinter steht interessiert in der breiten Öffentlichkeit kaum. Im der KSA ist formuliert: „Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn bzw. dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen, auch nicht, wenn er auf die Zahl der Praxisinhaber bezogen wird. Er stellt zwar das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber u. a. nicht die Aufwendungen für Praxisübernahme und die Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber. Im Rahmen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich ist der Reinertrag eine rein rechnerische Größe, die man erhält, wenn man die Summe der Aufwendungen von der Summe der Einnahmen abzieht.“

Für das Jahr 2015 wird für Praxen der Fachgebiete Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie 850 000 € als Reinertrag berechnet. An dieser Stelle wichtig, diese Zahl ist in der KSA bei der Betrachtung im zeitlichen Vergleich in Klammern angegeben. Das heißt der Aussagewert ist eingeschränkt, da der ermittelte Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist. Das ist nachvollziehbar, denn auch der ermittelte Wert für die Einnahmen je Praxis in Höhe von 2 343 000 € ist in Klammern angegeben und unter der Rubrik Aufwendungen findet man „/“, was bedeutet keine Angaben, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist. Diese statistische Unsicherheit setzt sich auch bei vermeintlich gut verfügbaren Daten, der Zahl der Praxen im Fachgebiet, in den zusammenfassenden Übersichten zu Arztpraxen sowohl für das frühere Bundesgebiet als auch für die neuen Länder und Berlin-Ost (!) fort. Für die letztgenannte Region werden keine Zahlen zu Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit, Aufwendungen und Reinertrag angegeben. Die Parameter für das frühere Bundesgebiet sind als statistisch unsicher gekennzeichnet.

In den Tabellen, die nach Organisationsform und Einnahmengrößenklassen differenzieren, finden sich die in [Tab. 1] zusammengefassten Daten. Ein Vergleich mit Kostendaten aus vorrangegangenen KSA macht dabei wenig Sinn, da sich die Parameter aus einer zufälligen Stichprobe ergeben, die für jede KAS neu mit den bekannten Mängeln (Einbeziehung von reinen Privatpraxen, Ausschluss neu gegründeter und kleinster Praxen) zusammengestellt wird. Damit können Veränderungen im zeitlichen Verlauf nicht verlässlich belegt werden, eine längsschnittliche statistische Betrachtung auf dieser Datenbasis ist problematisch. Eine differenzierte Bewertung der KSA ist durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung erfolgt (https://www.zi-pp.de/).

Tab. 1

Kumulierte Daten (Quelle destatis).

Einnahmen

Aufwendungen

Reinertrag

von...bis unter...EUR

je Praxis

Personal insgesamt

für Material, Laborarbeiten und Nutzung fremder Infrastruktur insgesamt

für Mieten/Leasing insgesamt

für Heizung, Strom, Gas, Wasser

für Versicherungen, Beiträge und Gebühren

für praxis-bedingte Kraftfahrzeughaltung

Absetzbare Abschreibungen auf die Praxiseinrichtung

Absetzbare geringwertige Wirtschaftsgüter

Fremdkapitalzinsen

Sonstige
betriebliche
Aufwendungen

Insgesamt

Insgesamt

je Praxis

je Praxisinhaber

1000 EUR

% der Einnahmen

1000 EUR

KSA 2015

insgesamt

2343

25,7

(7,6)

9,3

1,9

0,9

/

6,4

(0,1)

(0,9)

10,7

63,7

36,3

850

373

davon

12 500 – 1000 000

582

(23,6)

(7,5)

/

/

/

/

/

/

/

/

(62,0)

/

/

/

1000 000 – 2500 000

1630

(24,7)

/

(11,7)

/

/

/

/

/

/

(10,2)

65,3

(34,7)

(566)

/

2500 000 – 5000 000

3503

26,1

/

/

/

/

/

/

/

/

(10,9)

62,5

37,5

1315

/

5000 000 und mehr

7804

26,6

(7,0)

8,5

1,8

0,8

/

6,8

(0,1)

(0,9)

11,7

64,2

35,8

2795

647

Radiologie

2340

26,3

(7,1)

9,0

2,2

0,9

/

6,1

(0,1)

(0,9)

10,9

63,7

36,3

850

355

Nuklearmedizin

/

22,5

17,7

/

/

(1,0)

/

(4,2)

/

/

8,2

63,2

36,8

/

/

Strahlentherapie

(5018)

24,1

/

/

(1,2)

/

/

/

/

/

/

64,1

35,9

/

/

In der vorgelegten rein numerischen Betrachtung bleibt unberücksichtigt, dass der Arzt als Unternehmer tätig ist und die Verantwortung für die Umsetzung des übertragenen Versorgungsauftrages, die Praxis und Praxismitarbeiter mit den damit verbundenen Risiken, trägt.

Es bestehen unverändert erhebliche Zweifel, ob die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts zur Bewertung der Wirtschaftslage von Arztpraxen oder honorarpolitischer Maßnahmen bis hin zur Anpassung des Orientierungswerts oder zur Überprüfung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes geeignet ist.

Unverändert ist davon auszugehen, dass eine stärkere Beteiligung am ZI-Praxis-Panel zu einer Versachlichung und Fundierung von Honorardiskussionen beitragen kann.

Wir werden ausführlicher berichten, wenn die vergleichbaren Zahlen vom ZI veröffentlicht wurden.