Patienten mit Besiedelung oder Infektion durch Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) sind auch im ambulanten Bereich medizinisch zu versorgen: in Praxen, stationären Pflegeeinrichtungen oder zu Hause. Seit 2012 gibt es Regelungen für Vertragsarztleistungen zu MRSA-Screening und -Dekolonisierung bei gesetzlich Krankenversicherten – jedoch nur poststationär nach einem mehrtägigen Klinikaufenthalt. Reicht das? Was ist zu verbessern?
Schlüsselwörter
MRSA - Screening - ambulante Versorgung - Vertragsarzt - Vergütung