Psychiatr Prax 2017; 44(06): 313-314
DOI: 10.1055/s-0043-116921
Debatte: Pro & Kontra
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Elektrokonvulsionstherapie unter Zwang? – Pro

Involuntary Electroconvulsive Therapy? – Pro
Jakov Gather
1   Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Ruhr-Universität Bochum
2   Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Präventivmedizin, LWL-Universitätsklinikum, Ruhr-Universität Bochum
,
Jochen Vollmann
1   Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Ruhr-Universität Bochum
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
25. August 2017 (online)

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Die Vorstellung, in einer psychiatrischen Klinik gegen seinen Willen in Narkose versetzt und mittels „Elektroschocks“ behandelt zu werden, löst bei den meisten Menschen großes Unbehagen aus und weckt negative Assoziationen an längst überwunden geglaubte Kapitel der Psychiatriegeschichte. Und doch erhalten auch heutzutage in manchen psychiatrischen Kliniken Menschen eine Elektrokonvulsionstherapie (EKT) gegen ihren „natürlichen“ Willen, weil Psychiater eine solche Maßnahme aus medizinischer Sicht für angezeigt halten, rechtliche Betreuer ihre Einwilligung erteilen und zuständige Gerichte diese Einwilligung genehmigen [1] [2]. All dies geschieht im Rahmen geltenden Rechts (§ 1906 BGB). Doch ist eine EKT gegen den Patientenwillen auch ethisch zulässig?