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physiopraxis 2017; 15(06): 48-51
DOI: 10.1055/s-0043-115671
DOI: 10.1055/s-0043-115671
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. Juli 2017 (online)
In der Meldung über die Eröffnung der Hochschule für Gesundheitsorientierte Wissenschaften Rhein-Neckar (HGWR) hat sich auf S. 49 ein Fehler eingeschlichen. Folgende Aussage ist nicht korrekt: „Um anschließend Osteopathie anbieten zu dürfen, müssen Physiotherapeuten allerdings noch den großen Heilpraktiker ablegen.“ Sie brauchen dafür den „großen“ Heilpraktiker.