Rofo 2017; 189(08): 786-790
DOI: 10.1055/s-0043-115612
DRG-Mitteilungen
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Irren ist menschlich: Haftung wegen Diagnose- und/oder Befunderhebungsfehlern sowie Aufklärungsfehlern im Rahmen des Mammografie-Screenings

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Publication Date:
13 July 2017 (online)

Einführung

Diagnostischen Eingriffen unter Einsatz von ionisierenden Strahlen – und infolgedessen insbesondere dem Mammografie-Screening – wohnen in zweierlei Richtungen erhebliche Haftungsrisiken inne: Angesichts der Komplexität und der Unbeherrschbarkeit des menschlichen Organismus‘ sowie zahlreicher Überschneidungen und Abgrenzungsprobleme der Krankheitsbilder ist es für den behandelnden Radiologen äußerst schwierig, eine exakte und sichere Diagnose zu stellen. In diesem Kontext schließt sich auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen und Rechtsfolgen die schwierige Frage nach der Abgrenzung zum Befunderhebungsfehler an. Zum anderen stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung auf Grund des fehlenden therapeutischen Eigenwertes bei gleichzeitiger Strahlenbelastung erhöhte Anforderungen an die Aufklärung des Patienten und die damit verbundenen Risiken. Dieser Beitrag zeigt daher die einschlägigen Haftungsrisiken auf und setzt sich zudem mit den Verantwortlichkeiten der beteiligten Ärzte, insbesondere des programmverantwortlichen Arztes (PVA) anhand der ergangenen Judikatur auseinander.