Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2017; 24(04): 196-197
DOI: 10.1055/s-0043-113757
Gesellschaft | DFR
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V.

Günter Schmolz
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
25. August 2017 (online)

Liebe Mitglieder der DFR, sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

in dem Ihnen kürzlich zugegangenen Mitgliederrundschreiben 2/2017 habe ich Ihnen zu meinem großen Bedauern mitteilen müssen, dass ich aus persönlichen Gründen darauf verzichten muss, mich im September in Düsseldorf zur Wiederwahl als Präsident der DFR zu stellen. Da es voraussichtlich sowohl für meine Nachfolge als auch für die Ämter der Vize-Präsidenten und Beisitzer mehrere Bewerber beziehungsweise mehr Bewerber als Sitze geben wird, sollten Sie mit Ihrer Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung Ihre Einflussmöglichkeit auf die künftige Ausrichtung der DFR ausüben.

In letzter Zeit sind einige sowohl für Ihre reisemedizinische Beratung als auch für Ihre Patienten wichtige Gerichtsurteile ergangen.

MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Einladung zur DFR-Mitgliederversammlung

am 22.09.2017 um 17:00 Uhr im Meliá-Hotel, Inselstr. 2, Düsseldorf

Vorgeschlagene Tagesordnung

  1. Eröffnung der Versammlung

  2. Genehmigung der Tagesordnung

  3. Genehmigung des Protokolls der MV 9/2016 (Ludwigshafen, s. Anlage zum Mitglieder-Rundschreiben 2/2017)

  4. Aktueller Bericht (Vorstand, Arbeitskreise)

  5. Bericht des Kassenwarts zum Geschäftsjahr 2016

  6. Genehmigung des Abschlusses 2016

  7. Bericht der Kassenprüfer

  8. Entlastung des Vorstands

  9. Haushaltsplan 2018/2019

  10. Vorstandswahlen

  11. Wahl der Kassenprüfer

  12. Verschiedenes (Ort der Jahrestagungen 2018/2019; ggf. Verleihung des Erich-Kröger-und-Klaus-Jörg-Volkmer-Preises 2017; Bericht der Geschäftsstelle)

Urteil des EuGH zu Reiseimpfungen

Der EuGH entschied zur Umkehrung der Beweislast bei einem vermuteten Impfschaden zu Gunsten der Patientenposition durch den EuGH bei „hinreichend ernsthaften, klaren und übereinstimmenden“ Indizien (Europäischer Gerichtshof Az.: C-62/15).

In Deutschland ist dieses Urteil vor allem für Reiseimpfungen bedeutsam, soweit diese nicht von der STIKO empfohlen werden.

Anerkannte Impfschäden durch von der STIKO empfohlene Impfungen werden aus einem Fond entschädigt, in den auch Impfstoffhersteller einzahlen.


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Urteil des BGH zu Schutzimpfungen

Ein erfreuliches Urteil zur grundsätzlichen Bedeutung von Schutzimpfungen im Spannungsfeld von Befürwortern und Gegnern/Kritikern kommt vom Bundesgerichtshof (XII ZB 157/16).

Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die gemeinsam sorgeberechtigten, nicht ehelichen Eltern ihrer im Juni 2012 geborenen Tochter. Diese lebt bei der Mutter. Zwischen den Eltern besteht Uneinigkeit über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen für ihre Tochter. Sie haben wechselseitig die Alleinübertragung der Gesundheitssorge beantragt. Der Vater befürwortet die Durchführung der altersentsprechenden Schutzimpfungen, die durch die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden. Die Mutter ist der Meinung, das Risiko von Impfschäden wiege schwerer als das allgemeine Infektionsrisiko. Nur wenn ärztlicherseits Impfschäden mit Sicherheit ausgeschlossen werden könnten, könne sie eine anlassunabhängige Impfung ihrer Tochter befürworten ...


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Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs

… Die Durchführung von Schutzimpfungen stellt keine alltägliche Angelegenheit dar, welche nach § 1687 Abs. 1 BGB in die Entscheidungsbefugnis des Elternteils fiele, bei dem sich das Kind aufhält, sondern eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind … Die Entscheidung, ob das Kind während der Minderjährigkeit gegen eine bestimmte Infektionskrankheit geimpft werden soll, fällt im Gegensatz zu Angelegenheiten des täglichen Lebens regelmäßig nur einmal an. Sowohl das durch eine Impfung vermeidbare und mit möglichen Komplikationen verbundene Infektionsrisiko als auch das Risiko einer Impfschädigung belegen die erhebliche Bedeutung.

Das Oberlandesgericht hat den Vater mit Recht als besser geeignet angesehen, um über die Durchführung der aufgezählten Impfungen des Kindes zu entscheiden. Es hat hierfür in zulässiger Weise darauf abgestellt, dass der Vater seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Die Impfempfehlungen der STIKO sind vom Bundesgerichtshof bereits als medizinischer Standard anerkannt worden. ... Die von der Mutter erhobenen Vorbehalte, die aus ihrer Befürchtung einer „unheilvollen Lobbyarbeit von Pharmaindustrie und der Ärzteschaft“ resultieren, musste das Oberlandesgericht dagegen nicht zum Anlass für die Einholung eines gesonderten Sachverständigengutachtens über allgemeine Impfrisiken nehmen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerzeit und genügend Muße zur Lektüre der FTR.

Herzliche Grüße aus Bietigheim-Bissingen
Ihr Prof. Dr. Günter Schmolz

20. Jahrestagung der DFR – 22.–23. September 2017 in Düsseldorf

PROGRAMM (Änderungen vorbehalten)

Freitag, 22. September

  • 11:00–12:30
    Workshop für Studierende
    Prof. Dr. Thomas Küpper, Aachen/Düsseldorf

  • 12:30–13:00
    Begrüßungsimbiss

  • 13:00–13:10
    Begrüßung und Eröffnung der 20. Jahrestagung
    Prof. Dr. Günter Schmolz, Bietigheim-Bissingen

  • 13:10–14:00
    Kasuistiken
    Dr. Rose Mazzola, Freiburg
    Dr. Stefan Eßer, Neu-Isenburg
    Dr. Eva Dahlke, Wiesbaden

  • 14:00–14:45
    Medizinische Aspekte des Tauchsports Höhlentauchen: faszinierend und gefährlich
    Gerd Kremers, Ulm

  • 14:45–15:00
    Kaffeepause

  • 15:00–15:45
    Logistische Herausforderung beim Aufbau eines Flüchtlingslagers in Jordanien
    Helge Orlowski, Kappelrodeck

  • 15:45–16:15
    Stiefkinder der Gesellschaft? Interdisziplinäres Behindertenprojekt in Cajamarca, Peru
    Isabel Meckel, Düsseldorf

  • 16:15–17:00
    20 Jahre DFR, Preisverleihung

  • 17:00–18:00
    Mitgliederversammlung

Rahmenprogramm

  • 18:15
    Führung durch die Düsseldorfer Altstadt

  • Ab 19:30
    Sektempfang mit anschließendem festlichen Abendessen im Restaurant Top 180, Rheinturm

  • Ab 23:00
    Ausklang an der Bar des Hotel Meliá

Samstag, 23. September

  • 09:00–09:45
    Epidemiologische Entwicklungen von reisemedizinischer Bedeutung
    Prof. DDr. Martin Haditsch, Leonding

  • 09:45–10:30
    Neues von reisemedizinischen Impfstoffen
    Prof. DDr. Martin Haditsch, Leonding

  • 10:30–10:45
    Kaffeepause

  • 10:45–11:15
    Gesundheit, Wohlbefinden und Reisemedizin Was bringen uns die nächsten Jahre?
    Dr. Stefan Eßer, Neu-Isenburg

  • 11:15–12:00
    Berufskrankheiten-Geschehen bei Weltwärtslern und Entwicklungshelfern
    Martina Werdes, Wilhelmshaven

  • 12:00–13:00
    Mittagspause

  • 13:00–13:45
    Medizin an Bord von Kreuzfahrtschiffen
    Dr. Bettina Hane-Vahlbruch, Lippstadt

  • 13:45–14:30
    Malaria Update
    Dr. Dr. Carsten Köhler, Tübingen

  • 14:30–14:45
    Kaffeepause

  • 14:45–15:45
    Medizinische Betreuung deutscher Reisender in China Möglichkeiten und Herausforderungen
    Dr. Ahmed Fahmy, Hongkong/Peking

  • 15:45–16:30
    Reisemedizinisches Lernen vor Ort Möglichkeiten und Herausforderungen
    Dr. Kay Schaefer, Köln Prof. DDr. Martin Haditsch, Leonding Dr. Bettina Hane-Vahlbruch, Lippstadt

  • 16:30
    Ausblick und Verabschiedung
    Prof. Dr. Günter Schmolz, Bietigheim-Bissingen

Veranstaltungsort

Meliá Hotel Düsseldorf
Inselstraße 2, 40479 Düsseldorf

Die Veranstaltung wird von der Ärztekammer Nordrhein mit 13 Fortbildungspunkten zertifiziert.


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