Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Medikamentenliste erstellt und
in diesem Medikationskatalog die auf dem Markt befindlichen Medikamente auch für die
Behandlung von Asthma und COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) in drei Kategorien
eingeordnet: Standardmedikamente, Reservemedikamente und nachrangige Medikamente.
Als „Standard“ wurden diejenigen Wirkstoffe definiert, die für den überwiegenden Anteil
der Patienten zur Behandlung in Frage kommen. Die „Reservewirkstoffe“ beziehen sich
auf den Einsatz bei „relevanten“ Patientengruppen, für die die Standardwirkstoffe
nicht geeignet sind. „Nachrangig zu verordnende Wirkstoffe“ sind die übrigen für diese
Indikation zugelassenen Wirkstoffe, die in bestimmten Behandlungskonstellationen Vorteile
haben, aber in der „Gesamtschau“ als „nachrangig zu verordnen“ einzustufen sind.