physiopraxis 2017; 15(05): 60
DOI: 10.1055/s-0043-101765
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Die Rechtsfrage: Kann ich einer Patientin mit Kleptomanie nach Diebstahl in meiner Praxis ein Hausverbot erteilen?

Andreas Pitz

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Publikationsdatum:
19. Mai 2017 (online)

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„Eine unserer Patientinnen ist Kleptomanin. Bisher beaufsichtigten wir sie bei ihren Terminen. Nun kam sie eine Stunde früher und bestahl eine andere Patientin im Wartebereich. Es wurde Anzeige erstattet und die Polizei alarmiert. Darf ich der Patientin ein Hausverbot aussprechen – das Haus gehört mir –, oder muss ich sie weiter behandeln?”

Michael Schiewack aus Kamenz