VPT Magazin 2022; 08(05): 12-13
DOI: 10.1055/s-0042-1755824
Politik

Neue Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gestalten sich zäh.

Fristgerecht gekündigt, zu konstruktiven Verhandlungen bereit, steiniger Weg.

Zusammenfassung

Die zum 1. August 2021 in Kraft getretene „Vergütungsvereinbarung“ zum Bundesrahmenvertrag hatte eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Juli 2022. Rein formal hätte damit ab dem 1. August 2022 eine neue Vergütungsvereinbarung für die Physiotherapie im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Kraft treten können. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe konnte jedoch kein Ergebnis erzielt werden.



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Article published online:
09 August 2022

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