Seit 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis 31. März mussten alle
Beschäftigten im Gesundheitswesen, die bis zum Stichtag noch nicht über einen vollständigen
Impfschutz oder ein Genesenenattest verfügt haben, an die zuständigen Gesundheitsämter
gemeldet werden. Immer noch ist die Lage in Deutschland uneinheitlich. Zum Versorgungskollaps
kam es bislang nicht.