Gesundheitswesen 2022; 84(04): 367
DOI: 10.1055/s-0042-1745486
Abstracts | BVÖGD/BZÖG
Fachausschuss Psychiatrie
Vorträge

Von der Hilfeplankonferenz zur Teilhabeplankonferenz. Die praktische Umsetzung des BTHG im Gemeindepsychiatrischen Verbund

Michael Konrad
 

Das Bundesteilhabegesetz hat die Rechte der Menschen mit Behinderungen gestärkt. Insbesondere bei Leistungen der Eingliederungshilfe müssen sie an der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung aktiv beteiligt werden und ihre Ziele und Wünsche zur konkreten Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort, Zeitpunkt der Inanspruchnahme müssen berücksichtigt werden. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden nicht mehr Einrichtungsbezogen festgestellt, sondern unabhängig vom Ort der Leistungserbringung. Dadurch kann auch ein hoher Hilfebedarf für Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe außerhalb von besonderen Wohnformen erbracht werden. Der Träger der Eingliederungshilfe hat den Bedarf mit einem Instrument zu ermitteln, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert und die nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Aktivitäten und Teilhabe beschreibt. Auf dieser Grundlage hat er die nach dem individuellen Bedarf voraussichtlich erforderlichen Leistungen im Rahmen einer Teilhabeplanung funktionsbezogen so festzustellen, dass sie nahtlos ineinandergreifen. Mit dieser für den Träger der Eingliederungshilfe vorgeschriebenen Gesamtplanung wird das Prinzip der Leistungen „wie aus einer Hand“ umgesetzt. Es bietet sich die Chance, die Nachteile der gegliederten Sozialgesetzgebung zu überwinden. Psychisch erkrankten Menschen bietet sich dadurch die Möglichkeit, neben Leistungen zur Bewältigung des Alltags auch aufsuchende Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zu erhalten. Dem Sozialpsychiatrischen Dienst kommt die zentrale Aufgabe zu, bei komplexen Bedarfslagen die Beeinträchtigung der mentalen Funktionen nach ICF als Grundlage der Ermittlung der Teilhabebeeinträchtigung in die Teilhabekonferenz einzubringen.

Literatur Konrad, M., Dellmann, S. (2022): Rehabilitation und Teilhabe wie aus einer Hand. Vom Gesetz zur Praxis. Köln: Psychiatrie-Verlag (erscheint Dezember 2021)

Interessenskonflikte Es besteht kein Interessenskonflikt



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
26. April 2022

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