Gesundheitswesen 2022; 84(04): 357
DOI: 10.1055/s-0042-1745459
Abstracts | BVÖGD/BZÖG
Fachausschuss Infektionsschutz
Vorträge

Einrichtung, Durchführung und Auswertung strukturierter infektionshygienischer Begehungen der SARS-CoV-2 Teststellen im Stadtgebiet Köln

Annemarie Ackermann
,
Katja Römer
,
Dennis Weihrauch
,
Julia Hurraß
 

Die SARS-CoV-2 Pandemie stellt die Welt vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Das Leben mit der Pandemie bedeutet für viele Menschen weltweit eine Beschränkung in ihren persönlichen Freiheiten und Rechten. Da dies vor allem bei andauernden Maßnahmen auch auf die Gesundheit der Bevölkerung deutliche Auswirkungen haben kann, bestehen große Bemühungen, den Eingriff auf das Leben der Menschen auf das Nötigste zu beschränken. Eine der dazu entwickelten Strategien ist die „Öffnung durch Testung“. Hierzu wurden der Aufbau von Teststellen gefördert und die Aufhebung von Einschränkungen z.B. bei Freizeitaktivitäten in Verbindung mit vorheriger Testung ermöglicht.

Im Frühjahr 2021 wurde hierzu durch die Testverordnung des Bundes und die zugehörigen Verordnungen auf Landesebene eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Als Reaktion auf diese Vorgaben wurden in ganz Köln Teststellen eröffnet, welche einer hygienischen Überwachungspflicht durch die Gesundheitsämter unterliegen. Um diesem Überwachungsauftrag nachzukommen, wurden alle Teststellen im Stadtgebiet Köln (ausgenommen Apotheken und kassenärztliche Arztpraxen) begangen. Schnell stellte sich heraus, dass sich der hierfür benötigte Personalbedarf nicht mit der personellen Ausstattung des zuständigen Sachgebietes deckte. Es wurde deshalb eine strukturierte Begehungscheckliste entworfen, um mit nur kurz angelerntem zusätzlichen Personal die Hygienekontrollen der über 300 Testzentren, die teilweise auch mehrfach begangen werden mussten, zu ermöglichen.

Anhand dieser Checkliste, welche im Laufe der Begehungen stetig aktualisiert und ergänzt wurde, haben wir für 115 Begehungen eine Auswertung der relevanten und häufig festgestellten Mängel vorgenommen. Neben den infektionshygienischen Aspekten lag dabei ein Augenmerk auf der Qualität der durchgeführten Antigen-Schnelltestungen durch die Teststellen. Da bei positiven Antigen-Testergebnissen ein Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest besteht und dieser im Falle eines negativen Ergebnisses im Allgemeinen zur Aufhebung der Quarantäne an das Gesundheitsamt gemeldet wird, konnten wir darüber auffällige Häufungen von wahrscheinlich falsch positiven Testergebnissen einzelnen Teststellen zuordnen.

Insgesamt zeigte sich in dieser Auswertung, dass bei ungefähr 30% der Erstbegehungen eine sofortige Schließung der Teststellen aufgrund von gravierenden hygienischen Mängeln erforderlich war. Nur bei etwa 15% der Begehungen wurden keine oder weniger relevante Mängel festgestellt.

Interessenskonflikte keine Interessenskonflikte



Publication History

Article published online:
26 April 2022

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