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DOI: 10.1055/s-0042-1745422
Die Hygienebelehrung im Licht der digitalen Transformation
Gesundheitsämter sind zur Durchführung von Hygienebelehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz verpflichtet. Seit März 2020 können diese Schulungen infolge der hohen coronabedingten Arbeitsbelastung sowie der seitdem einzuhaltenden restriktiven Hygienemaßnahmen nur noch stark eingeschränkt vorgenommen werden.
Im Gesundheitsamt des Rhein–Kreises Neuss führte das über weite Strecken gebotene zwangsläufige Aus für Präsenzveranstaltungen zu einer Beschleunigung einer seit Jahren in der Pipeline befindlichen digitalen Umsetzung der Hygienebelehrungen. Neben einer medienkonformen Aufbereitung der fachlichen Inhalte aktualisierte man in technischer Hinsicht durch Einbindung des kreiseigenen Technologiezentrums Glehn ein bereits ausgearbeitetes Konzept einer Hygienebelehrung als Web-Applikation und ging damit im Mai 2020 an den Start.
Das digitale (Internet-)Pendant zum klassischen Gesundheitszeugnis für den Lebensmittelsektor sieht datenschutzkonform folgende Schritte vor:
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elektronische Reservierung eines neuen Termins
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Bezahlung über die gängigen im Web verfügbaren Zahlungsmodalitäten
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Anruf des Klienten zum gewählten Termin und Authentifizierung durch visuellen Abgleich
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Präsentation des Schulungsfilms des Gesundheitsamtes in einer von 18 frei wählbaren Sprachen
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Überlassung eines Merkblattes – in ebenfalls der jeweiligen Landessprache
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Absolvierung von fünf Verständnisfragen
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Ausdruck der notwendigen Bescheinigung vor Ort
Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss führte vor der Coronaphase etwa 7000 Belehrungen im Jahr mit entsprechender physischer Präsenz der Teilnehmer durch. Nach Aussetzung dieser Veranstaltungen konnte durch das o. a. Verfahren dennoch ein kontinuierliches Schulungsangebot gewährleistet werden. Die Vorteile der digitalen Lösung wie Personalressourcenschonung, Coronakonformität und Mehrsprachigkeit der Medien haben inzwischen weitere Gesundheitsämter veranlasst, das entwickelte System ebenfalls zu nutzen.
Es ist unschwer vorauszusagen, dass die Internet-Belehrung nach Abflauen der Corona-Phase fester Bestandteil der digitalen Leistungsangebote der Gesundheitsämter wird, zumal das eGovernment-Gesetz bereits seit dem 1. August 2013 Erleichterungen bei elektronischen Verwaltungsverfahren fordert.
Literatur
Dr. Michael Dörr, Raimund Franzen: Hygienebelehrung online – eine Vision wird wahr. Blickpunkt Öffentliche Gesundheit, Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, Düsseldorf S. 8; 36; 4/2020
Dr. Michael Dörr, Raimund Franzen: eGovernment pur. Behördenspiegel 36; X; 2020
Interessenskonflikte Leitung des Gesundheitsamtes Rhein-Kreis Neuss
Publication History
Article published online:
26 April 2022
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Georg Thieme Verlag
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