Die hohen Anforderungen, die an den Fachbereich Palliative Care/Palliativmedizin gestellt
werden, verlangen eine spezifische Weiterbildung auf der Basis einer qualifizierten
Berufsausbildung. Die Fachgesellschaften der DGP und des DHPV waren und sind bereits
seit Mitte der 90er Jahre an der Entwicklung zahlreicher Curricula beteiligt. Die
Curricula entsprechen . soweit festgeschrieben . den gesetzlichen Anforderungen der
ambulanten und stationaren Hospizarbeit und Palliativmedizin gemäß §§ 39 a I S.4,
II S.6, 132 d i. V. m. § 37b SGB V [3]. Um einen einheitlichen Qualitatsstandard der Weiterbildungen im Rahmen der Palliativversorgung
zu sichern, wurde ein Zertifizierungsverfahren durch die Deutsche Gesellschaft fur
Palliativmedizin (DGP) festgelegt [4].