Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2016; 23(06): 265
DOI: 10.1055/s-0042-122740
Magazin
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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Gelbfieberimpfung
Gerd Boecken
1   Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit
,
Gerd Burchard
1   Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit
,
Bernhard Fleischer
1   Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit
,
Hans Dieter Nothdurft
1   Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit
,
Burkhard Rieke
1   Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit
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Publication History

Publication Date:
15 December 2016 (online)

Von der Strategic Advisory Group of Experts (SAGE) on Immunization bei der WHO wurde am 19.03.2013 ein „Background Paper on Yellow Fever Vaccine“ veröffentlicht und festgestellt, dass eine Gelbfieberimpfung für den Zweck der Passage internationaler Grenzen lebenslang anerkannt werden sollte.

Daher wurden vor Kurzem die „International Health Regulations“ entsprechend angepasst, diese Änderungen sind am 11.07.2016 in Kraft getreten und legal bindend. Gemäß der WHO gilt jetzt:

  • Die Gültigkeit eines internationalen Zertifikats für eine Gelbfieberimpfung wird von 10 Jahren auf lebenslang geändert. Dies betrifft bereits ausgestellte wie auch neue Gelbfieberimpfzertifikate.

  • Ab 11.07.2016 dürfen Einreisende mit einem Gelbfieberimpfzertifikat nicht mit dem Grund, dass dieses nach 10 Jahre abgelaufen sei, abgewiesen werden. Das Ausstellungsdatum ist gültig und eine Wiederimpfung darf nicht eingefordert werden.

Die WHO hat daraufhin auch eine Liste, in der angegeben wurde, ob einzelne Länder schon die 10-Jahres-Regelung anerkennen, von ihrer Homepage genommen.

DTG-Empfehlungen

Dementsprechend empfiehlt auch die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG), dass grundsätzlich keine Wiederimpfungen nach einmaliger Gelbfieberimpfung mehr durchgeführt werden.


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Probleme bei Einreise sind möglich

Es ist allerdings zurzeit nicht bekannt, ob und wie diese Änderung der IHR an allen Ländergrenzen bei der Einreise umgesetzt werden. Es könnte in Einzelfällen möglich sein, dass Grenzbeamte über die neuen Regelungen noch nicht informiert sind und dass Probleme bei der Einreise auftreten, wenn die letzte Gelbfieberimpfung mehr als 10 Jahre zurückliegt.

So wurde zum Beispiel in einer kürzlich erschienenen Studie gezeigt, dass Tansania bei der Einreise häufig den Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, obwohl dieser nicht erforderlich ist [1].

Es könnte sinnvoll sein, Reisenden im Zweifelsfall das „Amendment to International Health Regulations (2005), Annex 7 (yellow fever)“ der WHO auszudrucken und mitzugeben [2]. Aus Sicht der DTG ist diese Unsicherheit demgegenüber aber kein Grund, eine Wiederimpfung zu empfehlen, um Touristen mögliche Unannehmlichkeiten bei der Einreise zu ersparen.


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Wiederimpfung auf Wunsch von Reisenden

Trotzdem könnten sich einzelne Reisende entscheiden, entgegen dieser Empfehlung eine Wiederimpfung gegen Gelbfieber durchführen zu lassen. Wir würden empfehlen, dass man sich in diesen Fällen unterschreiben lässt, dass keine Haftung bei Auftreten von Nebenwirkungen übernommen wird.


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Indizierte Zweitimpfungen

Unabhängig hiervon möchten wir darauf hinweisen, dass es Situationen gibt, in denen eine Zweitimpfung gegen Gelbfieber indiziert sein kann (und dann kein off-label use ist). Man kann zum Beispiel nicht sicher davon ausgehen, dass der Impfschutz lebenslang anhält, wenn die Erstimpfung im Alter von unter 2 Jahren oder während einer Schwangerschaft erfolgt ist. Das gleiche gilt für gewisse immunsupprimierte Patienten – hier ist jeweils eine Einzelfallentscheidung erforderlich.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hinweisen, dass stillende Mütter nicht gegen Gelbfieber geimpft werden dürfen, da eine Übertragung der Viren auf das Kind möglich ist.


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  • Literatur

  • 1 Schönenberger S, Hatz C, Bühler S. Unpredictable checks of yellow fever vaccination certificates upon arrival in Tanzania. J Travel Med 2016; 13: 23
  • 2 World Health Organization. Amendment to Internationale Health Regulations (2005), Annex 7 (yellow fever). Im Internet: www.who.int/ith/annex7-ihr.pdf