PiD - Psychotherapie im Dialog 2017; 18(01): 84-87
DOI: 10.1055/s-0042-121709
Aus der Praxis
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Störungen der Selbstkontrolle aus forensischer Sicht

Aufhebung der Verantwortung für das eigene Tun?
Hans-Ludwig Kröber
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Publication Date:
16 March 2017 (online)

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Spielen ist nicht verboten, ob im Sandkasten oder im Kasino. ­Einvernehmlicher Sex mit einem zustimmungsfähigen Partner ist nicht verboten. Nicht einmal Alkohol- oder Zigarettenkonsum sind verboten, selbst wenn man die Kontrolle darüber weitgehend ­eingebüßt hat. Strafrechtliche Komplikationen schafft nicht das übermäßige Tun, sondern der mögliche Verschleiß sozialer Ressourcen, v. a. von Zeit und Geld. Für die Entscheidung, sich Geldmittel für die eigene Leidenschaft und den Lebensunterhalt durch Straftaten zu beschaffen, ist der Betreffende i.d.R. voll verantwortlich.