Im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 wird festgestellt: Die ambulante Notfallbehandlung
außerhalb der Praxissprechstundenzeiten
konzentriert sich auf die Krankenhäuser. Daher ist eine Anpassung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen und der entsprechenden Vergütung
erforderlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat ein Gutachten zur ambulanten
Notfallversorgung im Krankenhaus über
Fallkostenkalkulationen und Strukturanalyse in Auftrag gegeben, welches die Management
Consult Kestermann GmbH in Kooperation mit der
Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin erstellt hat.
Ziel des Gutachtens war es, den bisher weitgehend
intransparenten Bereich der ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus erstmalig
auf einer breiten und systematisch erhobenen
Tatsachengrundlage zu beschreiben.