physiopraxis 2017; 15(01): 62
DOI: 10.1055/s-0042-119485
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Die Rechtsfrage: Darf ich einem anderen Arbeitgeber Auskunft über eine ehemalige Mitarbeiterin geben?

Karsten Bossow

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
07. Januar 2017 (online)

„Neulich wollte mich ein Praxisinhaber zu einer ehemaligen Mitarbeiterin befragen, die sich bei ihm beworben hatte. Darf ich ihm über sie Auskunft geben? Die Mitarbeiterin hatte damals gerichtlich ein Einser-Zeugnis von mir eingeklagt, obwohl sie absolut keine Eins war.”

Praxisinhaberin aus dem Rhein-Neckar-Kreis