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Geburtshilfe Frauenheilkd 2016; 76(09): 928
DOI: 10.1055/s-0042-112231
DOI: 10.1055/s-0042-112231
Recht in der Praxis
Arzneimittelverordnung – Auch Vorname und Telefonnummer müssen aufs Rezept
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. September 2016 (online)

Rezepte müssen neben den bisherigen Pflichtangaben nun auch den Vornamen und die Telefonnummer des Verschreibenden enthalten. Dies soll Apothekern bei Rückfragen die Kontaktaufnahme zum Behandler erleichtern. In Kraft getreten ist diese Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) bereits am 1. Juli 2015.