RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00000024.xml
Hebamme 2016; 29(04): 252-256
DOI: 10.1055/s-0042-108307
DOI: 10.1055/s-0042-108307
Beruf
Remonstrationspflicht
Wann die Hebamme ärztlichem Vorgehen widersprechen muss
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
09. September 2016 (online)

Im Kreißsaal ist die Hebamme dem Arzt untergeordnet. Den ärztlichen Anweisungen bei der Geburt hat sie Folge zu leisten. Die Hierarchie endet, wenn ein Arzt regelwidrig handelt und die Hebamme dies erkennt. Greift sie trotz besseren Fachwissens nicht ein, riskiert sie Schadensersatzforderungen, strafrechtliche Konsequenzen und ihre Berufserlaubnis.