Journal Club Schmerzmedizin 2016; 5(01): 4-6
DOI: 10.1055/s-0042-101375
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Publication Date:
08 April 2016 (online)

BÄK veröffentlicht Hinweise zur Fernbehandlung

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Hinweise und Erläuterungen zur „Telemedizin“ veröffentlicht. In dem Papier wird der Passus zur Fernbehandlung in der Musterberufsordnung (§ 7 Abs. 4) detailliert erläutert und ausgelegt. Bisher heißt es darin nur knapp, Ärzte dürften Behandlung und Beratung „nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen“, auch bei telemedizinischen Verfahren sei zu gewährleisten, dass der Arzt den Patienten „unmittelbar behandelt“. Das neue Dokument bietet davon ausgehend einen Überblick über die rechtlich zulässigen und unzulässigen Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten (z. B. Telekonsil, Telediagnostik, Telemonitoring, Telekonsultation). „Die Hinweise und Erläuterungen zeigen, dass ein sehr weites Spektrum telemedizinischer Versorgung mit unserer Berufsordnung vereinbar ist“, so Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der zuständigen BÄK-Projektgruppe. Das Dokument mit dem Titel „Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Absatz 4 MBO-Ä (Fernbehandlung)“ findet man auf der BÄK-Homepage:

http://www.baek.de > Ärzte > Telematik / Telemedizin

rnj

Nach einer Meldung der Bundesärztekammer

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Die telemedizinische Betreuung von Patienten war berufsrechtlich bisher nur unzureichend geregelt.