Gesundheitswesen 2021; 83(08/09): 699
DOI: 10.1055/s-0041-1732112
Donnerstag 23.09.2021
Vorträge

Die Gesundheitsversorgung Geflüchteter – die Responsivität der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung

T Gerlinger
1   Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld, Bielefeld, Deutschland
,
C Lückenbach
1   Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld, Bielefeld, Deutschland
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Einleitung Zwar sind die Länder und Kommunen in den ersten 18 Monate des Aufenthalts Geflüchteter für deren Gesundheitsversorgung zuständig, jedoch ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf vielfältige Weise bereits während dieser Zeit und nach der Verleihung eines Aufenthaltstitels an Geflüchtete in die Organisation und Finanzierung der Gesundheitsversorgung involviert. Die soziale und die gemeinsame Selbstverwaltung in der GKV bieten gute Voraussetzung für die Berücksichtigung der Versorgungsbelange Geflüchteter. Die Studie geht der Frage nach, ob, auf welchem Wege und mit welchem Ergebnis die Selbstverwaltung dies geschieht.

Methoden Die Studie beruht auf der Analyse einschlägiger Dokumente relevanter Akteure auf Bundes- und Landesebene sowie der Durchführung von Experteninterviews. Dokumente und Interviews wurden mit Instrumenten der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet.

Ergebnisse Die Selbstverwaltung in der GKV ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Bundes nicht zum Adressaten und Akteur einer Vertretung von Geflüchteteninteressen geworden. Dort, wo den Krankenkassen Aufgaben zugewiesen wurden (z.B. Rahmenvereinbarungen zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte), waren sie bemüht, sie im Interesse der Geflüchteten wahrzunehmen. Auf anderen Handlungsfeldern (z.B. der Finanzierung der Sprachmittlung) machen sie sich hingegen nicht zu einem proaktiven Anwalt von deren Interessen. Auch zeigen sie kein Interesse daran, den Ausschluss von Geflüchteten aus der GKV zu überwinden.

Fazit Das größte Hindernis für die Gleichstellung Geflüchteter in der Gesundheitsversorgung ist deren Ausschluss vom Leistungsrecht der GKV. Die Integration Geflüchteter in die GKV würde auch dazu beitragen, die Potenziale der Selbstverwaltung nutzbringend für die Geflüchteten zur Geltung zu bringen.



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Article published online:
02 September 2021

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