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DOI: 10.1055/s-0041-109231
Versorgungsstärkungsgesetz – DGCH und BDC setzen auf qualifizierte Erstmeinungen
Publication History
Publication Date:
17 November 2015 (online)
Das Versorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung (GKV-VSG) sieht für planbare und besonders häufig durchgeführte Eingriffe das Recht der Patienten auf eine Zweitmeinung vor. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) machen deutlich, dass für die chirurgische Praxis die unabhängige, qualifizierte Erstmeinung entscheidend sei und für das Einholen einer Zweitmeinung identische Qualitätsstandards zu gelten haben.
Die Einholung von Zweitmeinungen stellt im klinischen Alltag kein Novum dar. Bereits im Jahr 2003 wurde in der Charta der Patientenrechte die Möglichkeit auf eine ärztliche Zweitmeinung für alle Versicherten festgelegt. Die Interpretation des Begriffs war jedoch relativ weit ausgelegt, sodass eine qualifizierte Zweitmeinung oftmals nicht garantiert war.
