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Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2015; 04(06): 532-533
DOI: 10.1055/s-0041-108787
DOI: 10.1055/s-0041-108787
Recht und Wirtschaft
Vertragsärzte zwischen Regress und Haftung
DIE NEUE KRANKENHAUSEINWEISUNGS-RICHTLINIEWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
17. Dezember 2015 (online)

Lange hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung versucht, sie abzuwehren, seit dem 30.04.2015 ist sie in Kraft: Die neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie. Vertragsärzte sehen sich jetzt der Gefahr von Regressen ausgesetzt, wenn sie ihre Patienten zu früh ins Krankenhaus einweisen, begegnen andererseits aber auch Haftungsrisiken, wenn sie es zu spät oder gar nicht tun.