Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2015; 04(03): 217
DOI: 10.1055/s-0041-103000
Nachrichten
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Kritik am geplanten Direktzugang für Physiotherapeuten

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Publication Date:
26 June 2015 (online)

Die Erstellung einer Krankheitsdiagnose und sich daran anschließende Therapieplanungen, Verordnungen und Verlaufsbewertungen sind ärztliche Aufgaben. Nach Ansicht von DGOU und BVOU sind diese nicht an Heilmittelerbringer wie beispielsweise Physiotherapeuten delegierbar. Die Spezialisten für Knochen und Gelenke kritisieren damit ein von der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU / CSU-Fraktion kürzlich vorgelegtes Positionspapier, wonach Physiotherapeuten stärker in Aufgabenbereiche der ärztlichen Versorgung eingebunden werden sollen. Dabei ist die Eröffnung eines Direktzugangs zum Patienten durch den Physiotherapeuten ohne vorherige ärztliche Konsultation und Diagnosestellung geplant. Münden diese auch von Berufsverbänden der Physiotherapeuten propagierten Forderungen in ein Gesetz, können Physiotherapeuten bei Schmerzen an Knochen, Gelenken und Muskeln zukünftig selbst diagnostizieren und therapieren. „Die Therapie beginnt mit der Diagnose. Die Stellung einer Diagnose ist eine ärztliche Kernkompetenz und steht damit bisher unter dem sogenannten Arztvorbehalt. Für physiotherapeutische Behandlungen darf der Weg des Patienten am Arzt nicht vorbeiführen“, sagt DGOU-Generalsekretär Professor Bernd Kladny. Der stellvertretende DGOU-Generalsekretär Professor Reinhard Hoffmann ergänzt: „Wenn bisher unbestrittene ärztliche Kernkompetenz durch andere Heilberufe ersetzt wird, handelt es sich um einen Dammbruch mit nicht absehbaren Folgen für die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung.“