Tagtäglich müssen Anästhesisten entscheiden, ob und ggf. wann bei Patienten eine rückenmarksnahe
Anästhesie durchgeführt werden kann, die eine Thromboembolieprophylaxe erhalten haben
oder unter einer antithrombotischen Medikation stehen. Zur Erleichterung dieses Entscheidungsprozesses
hat die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) mit Beschluss
vom 21.07.2014 nunmehr in 3. Überarbeitung Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden
Zeitintervalle herausgegeben und als S1-Leitlinie „Rückenmarksnahe Regionalanästhesien
und Thromboembolieprophylaxe / antithrombotische Medikation“ publiziert [1]. Die Überarbeitung war notwendig geworden, weil seit dem Erscheinen der letztmaligen
Fassung im Jahr 2007 mehrere neue orale Antikoagulanzien (NOAKs) und Thrombozytenaggregationshemmer
für den deutschen Markt zugelassen wurden. Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Verordnung
vor und nach rückenmarksnaher Punktion bzw. Katheterentfernung sollten nun ausgeräumt
werden. In der nachfolgenden Übersicht werden die wichtigsten Empfehlungen zusammengefasst
und erläutert.