Abstract
Bisher gab es für den Lehrrettungsassistenten keine gesetzlichen Mindestvoraussetzungen.
Das Gesetz zum Notfallsanitäter (NotSanG) und die ergänzende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
(NotSanAPrV) ändern das nun: Praxisanleiter benötigen künftig eine umfassende berufspädagogische
Eignung.