Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2015; 04(02): 186
DOI: 10.1055/s-0041-101433
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DGU
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Ein Jahr SAV – Erste Erfahrungen und Ausblick

Markus Oberscheven
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Publication Date:
13 April 2015 (online)

Seit dem 1. Januar 2014 gelten die neuen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Schwerstverletzungsarten (SAV). Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Neuregelungen kann nunmehr über die ersten Erfahrungen aus den Beteiligungsverfahren und zur Umsetzung berichtet werden. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hatten zum 1. Januar 2013 ihre stationären Heilverfahren neu geordnet. Die Beteiligung von Krankenhäusern an der Versorgung von Arbeits-, Wege- und Schulunfallverletzten erfolgt seitdem in einem dreistufigen System. Über die Versorgung von Durchgangsärzten am Krankenhaus und das Verletzungsartenverfahren (VAV) hinaus wurde ein neues Verfahren zur Versorgung besonders schwerer und komplexer Verletzungsfälle, das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV), eingeführt. Für die Zulassung zum SAV gelten hohe Anforderungen an die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung, die sich in Teilen auch an den Vorgaben des Weißbuchs Schwerverletztenversorgung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) orientieren. Die Anforderungen zur Beteiligung von Krankenhäusern am SAV sowie das Verletzungsartenverzeichnis, dass die dem SAV zugeordneten Verletzungen definiert, sind auf der Internetseite der DGUV verfügbar (http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/Schwerstverletzungsartenverfahren/index.jsp).