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Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2015; 50(3): 200-201
DOI: 10.1055/s-0041-101003
DOI: 10.1055/s-0041-101003
Fachwissen
Intensivmedizin: Topthema
Patientenautonomie und Aufklärung – Für den Patienten
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. April 2015 (online)

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Auf diesem 2. Artikel unseres Grundgesetzes gründet unsere Pflicht, Patienten aufzuklären und deren ausdrückliche Zustimmung vor einem Eingriff einzuholen. Jede Intervention, in die der Patient nicht vorher eingewilligt hat, gilt vor dem Gesetz als Körperverletzung und ist somit grundsätzlich rechstwidrig. Doch die Aufklärung ist weit mehr als nur eine juristische Verpflichtung. Sie ermöglicht dem Patienten erst, eine selbstständige Entscheidung zu treffen. Was ist jedoch zu tun, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist?