Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2015; 04(01): 83-84
DOI: 10.1055/s-0041-100145
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Ein unseriöser Versuch der Patientenakquise

Tilman Clausen
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Publication Date:
11 March 2015 (online)

In einem Beschluss vom 04.11.2014 hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg einem Plankrankenhaus und einer Privatklinik auf Antrag anderer Krankenhäuser untersagt, mit niedergelassenen Vertragsärzten Vereinbarungen über deren Beauftragung zur Erbringung vor- und nachstationärer Leistungen in Form mehrerer zuvor mit einer Vielzahl dieser Ärzte geschlossenen Rahmenvereinbarungen zu schließen und beiden Krankenhäusern für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft angedroht.