Ende Februar kippte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe.
Es gebe laut Grundgesetz ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident
des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten
in Anspruch zu nehmen.