Zusammenfassung
Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen
Gesundheitsförderung aufwenden. Bis zu dieser Höhe müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen
nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Eine Chance für Physiotherapeuten.