In Deutschland gilt der „Arztvorbehalt“: Patienten behandeln und diese Leistungen
abrechnen darf nur, wer eine ärztliche Berufserlaubnis und die nötigen Fachkenntnisse
hat. Auch nichtärztliches Personal kann Aufgaben des Arztes übernehmen – z. B. Blut
abnehmen, Infusionen anlegen oder Verbände wechseln. Allerdings gilt dies nur unter
bestimmten Bedingungen. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Delegation ärztlicher Leistungen
beachten müssen.
Schlüsselwörter
Arztvorbehalt - ärztliche Leistungen - Delegieren - Assistenzpersonal
Key Words
need for medical professionals to perform the procedure - physicians‘ tasks - delegating
- assistance personnel