Seit einem Jahr sind das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung (NotSanAPrV) in Kraft. Die Länder sind seither – mehr oder weniger
motiviert – mit der Umsetzung beschäftigt. Mit dem Ergebnis dass Rettungsassistenten,
die sich zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren wollen, und junge Menschen, die
sich für eine Ausbildung zum Notfallsanitäter interessieren, auf die unterschiedlichsten
Rahmenbedingungen treffen.