Gesundheitswesen 2019; 81(08/09): 711
DOI: 10.1055/s-0039-1694504
Kongresstag 2: 17.09.2019
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Stadtteilbezogene Ansätze zur Verbesserung der Gesundheit vor Ort? – Vorstellung des Projekts „Gesundheit für alle im Stadtteil“ in Nürnberg

J Barth
1   Stadt Nürnberg – Gesundheitsamt, Nürnberg
,
K Seebaß
1   Stadt Nürnberg – Gesundheitsamt, Nürnberg
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Publication History

Publication Date:
23 August 2019 (online)

 

Einleitung:

Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (PrävG) im Juli 2015 wurde die Kommune in den Bereich der förderfähigen Settings aufgenommen. Sozialräumliche Ansätze der kommunalen Gesundheitsförderung sind durch die gesetzlichen Krankenkassen förderfähig geworden. Menschen können damit in ihrer unmittelbaren Lebenswelt erreicht werden. Im Zentrum steht die leitende Frage, inwieweit das PrävG dazu beitragen kann, Strategien zu entwickeln, besonders belastete Zielgruppen zu erreichen und gesundheitliche Chancengerechtigkeit zu ermöglichen.

Methode:

Das Projekt „Gesundheit für alle im Stadtteil“ wird in Nürnberg in vier sozial benachteiligten Stadtteilen vor Ort umgesetzt. Nach einer Bedarfsanalyse in Form von Experteninterviews mit Stadtteilakteuren wurden Maßnahmen und Angebote der Gesundheitsförderung partizipativ geplant und initiiert. Der Fokus dieses Beitrags liegt auf der Umsetzbarkeit von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen anhand des GKV-Präventionsleitfadens im Setting Kommune. Erfahrungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen werden vorgestellt.

Ergebnisse:

Die Bevölkerung vor Ort wird von Beginn des Projektes an mit einbezogen, damit die initiierten Maßnahmen und Angebote ihren Bedarfen und Bedürfnissen entsprechen können. Durch die weitere Vernetzung und Kooperationen können Konzepte entwickelt werden, um Zugang zu schwer erreichbaren Zielgruppen zu erhalten.

Diskussion:

Die konkrete Umsetzung des PrävG soll anhand praktischer Beispiele vorgestellt werden. Dabei soll diskutiert werden, inwieweit verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen anhand des GKV-Leitfadens zielgruppenspezifisch sowie bedarfsorientiert umgesetzt werden kann.